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die Sojus T-10 Besatzung auf dem Weg zum Aufzug auf dem Startkomplex

Mit dem Ziel, einen neuen Flugzeitrekord für bemannte Missionen aufzustellen, starteten am 08.02.1984 um 12:07 UTC von Baikonur die Kosmonauten Leonid Kisim (Kommandant), Wladimir Solowjow (Bordingenieur) und Oleg Atkow (Forschungskosmonaut/Bordarzt). Die Zeiten, in denen eine solche Leistung ein reiner Selbstzweck zur Propaganda gewesen wäre, waren aber mittlerweile in der Sowjeunion vorbei. Allein die Aufnahme des Kardiologen Atkow in die Mannschaft unstrich die Ernsthaftigkeit der Forschungen im Hinblick auf ausgedehnte Aufenthalte von Menschen im All. Und mit Solowjow flog ein Ingenieur von NPO Energija, der die notwendige Qualifikation mitbrachte, die anstehenden Reparaturen am Antrieb der Raumstation erfolgreich zu realisieren. Die Öffnung des bemannten Raumfahrtprogramms auch für Nicht-​Militärs begann sich nun auszuzahlen. Eine Sojus-​U 11A511U Rakete brachte das Sojus T-​10  Raumschiff sicher auf eine vorläufige Umlaufbahn (bei der Startvorbereitung zur letzten Sojus-​T Mission im September 1983 hatte das SAS Rettungsraketensystem die Kosmonauten gerade noch vor der explodierenden Rakete in Sicherheit gebracht). Die Annäherung an die im autonomen Flug befindliche Raumstation Saljut 7 verlief ohne Probleme und am 09.02.1984 um 14:43 UTC erfolgte das Docking. Allerdings unterbrach Kommandant Kisim den Anflug in der letzten Phase, als er im grellen Sonnenlicht die optischen Zielmarkierungen der Raumstation nicht erkennen konnte. Wenige Minuten später war bei günstigeren Lichtverhältnissen das Docking vollzogen. Bis zum 17.02.1984 war die Raumstation wieder voll einsatzbereit, wobei schon am 15.02.1984 die MKF– und KATE-​Kameras in Betrieb genommen wurden. Bordarzt Atkow dokumentierte vom Start weg den physiologisch-​psychologischen Zustand seiner beiden Kameraden. Für den geplanten Langzeitflug standen ihm an Bord von Saljut 7 umfangreiche medizinische Vorrichtungen zur Verfügung, darunter sogar ein Elektrokardiograph und ein Echograph. Schließlich lag in seiner Hand auch die Verantwortung für die Fortführung der Mission, zu deren Abbruch er bei medizinischen Bedenken berechtigt war.